Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt, sie dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wäre.
Seit der Mitgliederversammlung am 20.03.2009 betragen die Jahresbeiträge:
Erwachsene ab 18 Jahren€ 50,-
Jugendliche 14 – 17 Jahren€20,-
Kinder unter 14 Jahren€10,-
Familienbeitrag€75,-
(1 od. 2 Elternteile u. mind. 1 Kind unter 18 Jahren)
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich (01.01. u. 01.07) im Voraus erhoben.
Der neue Beitrag aufgrund eines Alterssprunges ist erstmalig im darauf- folgenden Halbjahr fällig. Bei Neueintritt wird der Beitrag ab dem neuen Halbjahr fällig.
Bei einem begründeten Finanzbedarf des Vereins kann die Erhebung einer zusätzlichen Umlage in Form einer Geldleistung von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese darf das 3-fache eines Jahresbeitrages nicht überschreiten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung werden die dadurch entstehenden Kosten auf das Mitglied umgelegt, ebenso bei nicht schriftlich angezeigten Austritten.
2.Beitragserlassung
Beitragserlassung ganz oder teilweise über die Satzung und Ehrenrichtlinien hinaus, für Vereinsmitarbeiter und Schiedsrichter, kann nur für ein Geschäftsjahr der Vorstand gewähren. Die Ausfallzeit gilt für diese Personen als Mitgliedschaft.
Aus triftigem Grund (z.B. Schule, Studium, Arbeitslosigkeit oder eine andere finanzielle Notlage) können Mitglieder auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise vom Mitgliedsbeitrag auf jeweils ein Geschäftsjahr durch Vorstandsbeschluss befreit werden. Die Zeit der gänzlichen Beitragserlassung gilt als zeitweiliger Austritt und wird hier nicht als Mitgliedschaft anerkannt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Der Beitrag kann aber freiwillig bis auf Widerruf weiter bezahlt werden. Das Ehrenmitglied muss aber dazu befragt werden.
3.Richtlinien für Eintrittsgelder bei sportl. Veranstaltungen
Bei sportlichen Veranstaltungen, bei denen der FV Altenstadt als alleiniger Veranstalter auftritt, werden von den FVA - Mitgliedern, Rentnern und Schwerbehinderten verbilligte Eintrittspreise erhoben.
Ehrenmitglieder sind bei diesen Veranstaltungen vom Eintrittspreis befreit.
Sollte dabei das Mitglied dem Kassierer persönlich nicht bekannt sein, so muss der Mitgliedsausweis vorgezeigt werden.
Ehrenmitglieder bekommen einen entsprechenden Mitgliedsausweis.
Jugendmitarbeiter und Inserenten im Goal erhalten kostenlos eine Jahreskarte.
Spieler und Betreuer der 1. Mannschaft und Reserve, sowie Spieler der Jugend
des FVA erhalten freien Eintritt.
Frauen, Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) sind bei diesen Veranstaltungen ebenfalls vom Eintritt befreit.
Eintrittspreise zu Verbandsspielen (2011/12)
(16 Heimspiele):
Nichtmitglieder€2,-
Dauerkarte Nichtmitglieder pro Saison€27,-
Mitglieder€1,50
Dauerkarte Mitglieder pro Saison€20,-
Rentner, Schüler,
Studenten, Schwerbehinderte€1,-
Dauerkarte verbilligter Preis
(außer Mitglieder) pro Saison€13,-
Schiedsrichter u. SR-Beobachter
mit gültigem Ausweis€0,-
Bezirks- u. Verbandsfunktionäre€0,-
4.Richtlinien für außerordentliche Ausgaben
Genehmigung durch 1. Vorsitzenden alleinbis€500,-
Genehmigung durch 1. Vorsitzenden
zusammen mit Leiter Finanzenbis€2.000,-
Genehmigung durch Vorstandbis€5.000,-
Genehmigung durch Vereinsausschussbis€ 10.000,-
Genehmigung durch Mitgliederversammlungüber€10.000,-
(lt. Satzung)
5.Richtlinien für Beschaffung von Sportkleidung und-geräten
Die Anschaffung und Ausführung der Sportkleidung und -geräte sind vom Vorstand zu genehmigen.
Die Grundfarben „lila - weiß“ für die Sportkleidung sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.
6.Richtlinien für Geld- und Sachwertsammlungen
Alle Geld- und Sachwertsammlungen müssen vorher vom Vorstand genehmigt werden, ebenso Anträge auf Zuschüsse.
7.Ehrenrichtlinien
Dem Verein stehen folgende Ehrungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Silberne Ehrennadel
Goldene Ehrennadel
Ehrenmitgliedschaft
Ehrungen an Mitglieder können nur in dieser Reihenfolge ausgesprochen werden.
7.1Die silberne Ehrennadel wird verliehen:
a) Für 20-jährige Mitgliedschaft, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt
abgezogen werden.
b) Für 300 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt, wobei
Jugend- und AH – Spiele nicht angerechnet werden.
c) Für 300 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.
7.2Die goldene Ehrennadel wird verliehen:
a) Für 40 -jährige Mitgliedschaft,
wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
b) An Mitglieder, die mindestens 20 Jahre Träger der silbernen Ehrennadel
sind, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
c) Für 600 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt,
wobei Jugend- und AH - Spiele nicht angerechnet werden.
d) Für 600 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.
7.3Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:
a) Für 50 - jährige Mitgliedschaft,
wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
b) An Mitglieder, die mindestens 10 Jahre Träger der goldenen Ehrennadel
sind,
wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
c) An Träger der goldenen Ehrennadel, die das 75. Lebensjahr erreicht
haben.
Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag und vom Eintrittspreis sportlicher
Veranstaltungen befreit, bei denen der FV Altenstadt alleiniger Veranstalter
ist.
7.4Für besondere Verdienste
um den Fußballverein Altenstadt können Ehrungen verliehen werden, wenn
auch die unter 7; 7.1; 7.2 und 7.3 angegebenen Bedingungen noch nicht
erfüllt sind.
Auch an Nichtmitglieder können diese Ehrungen ausgesprochen werden.
Über Ehrungen, die unter 7.1; 7.2 und 7.3 angegeben sind, entscheidet der Vorstand, unter 7.4 der Vereinsausschuss.
8.Richtlinien für Geburtstagsehrung
Zum 50. und 65. Geburtstag eines jeden Mitgliedes wird eine Glückwunschkarte zugestellt.
Zum 60. Geburtstag wird jedes Mitglied von einer Delegation des FV Altenstadt besucht. Dabei wird eine FVA-Ehrenuhr oder ein Geschenkkorb und eineGlückwunschkarte überreicht.
Ab dem 70: Geburtstag wird jedes Mitglied alle 5 Jahre von einer Delegation des FV Altenstadt besucht und ein geeignetes Präsent mit Glückwunschkarteüberreicht.
Geschenke dürfen einen Wert von € 40;- nicht übersteigen.
9.Richtlinien für Totenehrung
Verstorbene Vereinsmitglieder werden auf folgende Art geehrt:
Niederlegung von Kranz oder Gebinde (Kosten max. € 40,-) durch
den 1.Vorsitzenden oder beauftragten Personen.
Diese "Beitragsordnung und Richtlinien" kann vom Vorstand mit Billigung des Vereinsausschusses nach Bedarf ergänzt und erweitert werden.
Diese „Beitragsordnung und Richtlinien“ wurde bei der Mitgliederversammlung am 20.03.09 geändert (neue Beiträge, sh. Pkt.1).
Die „Beitragsordnung und Richtlinien“ wurde bei der Vorstandssitzung am 02.05.2011 geändert.
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