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Beitragsordnung

und

Richtlinien

 


1.  Mitgliedsbeitrag


Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt, sie dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wäre.

  

            Seit der Mitgliederversammlung am 20.03.2009 betragen die Jahresbeiträge:

 

            Erwachsene ab 18 Jahren                                   50,-

            Jugendliche 14 – 17 Jahren                                  20,-

            Kinder unter 14 Jahren                                          10,-

            Familienbeitrag                                                      75,-

            (1 od. 2 Elternteile u. mind. 1 Kind unter 18 Jahren)

            

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich (01.01. u. 01.07) im Voraus erhoben.

Der neue Beitrag aufgrund eines Alterssprunges ist erstmalig im darauf- folgenden Halbjahr fällig. Bei Neueintritt wird der Beitrag ab dem neuen Halbjahr fällig.

Bei einem begründeten Finanzbedarf des Vereins kann die Erhebung einer zusätzlichen Umlage in Form einer Geldleistung von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese darf das 3-fache eines Jahresbeitrages nicht überschreiten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung werden die dadurch entstehenden Kosten auf das Mitglied umgelegt, ebenso bei nicht schriftlich angezeigten Austritten.

 

2.  Beitragserlassung

    
Beitragserlassung ganz oder teilweise über die Satzung und Ehrenrichtlinien hinaus, für                Vereinsmitarbeiter und Schiedsrichter, kann nur für ein Geschäftsjahr der Vorstand gewähren. Die Ausfallzeit gilt für diese Personen als Mitgliedschaft.

Aus triftigem Grund (z.B. Schule, Studium, Arbeitslosigkeit oder eine andere finanzielle Notlage) können Mitglieder auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise vom Mitgliedsbeitrag auf jeweils ein Geschäftsjahr durch Vorstandsbeschluss befreit werden. Die Zeit der gänzlichen Beitragserlassung gilt als zeitweiliger Austritt und wird hier nicht als Mitgliedschaft anerkannt.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Der Beitrag kann aber freiwillig bis auf Widerruf weiter bezahlt werden. Das Ehrenmitglied muss aber dazu befragt werden.

 

3.  Richtlinien für Eintrittsgelder bei sportl. Veranstaltungen

     
Bei sportlichen Veranstaltungen, bei denen der FV Altenstadt als alleiniger Veranstalter auftritt,              werden von den FVA - Mitgliedern, Rentnern und Schwerbehinderten verbilligte Eintrittspreise erhoben.

Ehrenmitglieder sind bei diesen Veranstaltungen vom Eintrittspreis befreit.

Sollte dabei das Mitglied dem Kassierer persönlich nicht bekannt sein, so muss der Mitgliedsausweis vorgezeigt werden.

Ehrenmitglieder bekommen einen entsprechenden Mitgliedsausweis.

Jugendmitarbeiter und Inserenten im Goal erhalten kostenlos eine Jahreskarte.

Spieler und Betreuer der 1. Mannschaft und Reserve, sowie Spieler der Jugend

des FVA erhalten freien Eintritt.

Frauen, Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) sind bei diesen Veranstaltungen ebenfalls vom Eintritt befreit.

 

Eintrittspreise zu Verbandsspielen (2011/12)
(16 Heimspiele):
 

Nichtmitglieder                                                            2,-

Dauerkarte Nichtmitglieder pro Saison                      27,-

Mitglieder                                                                    1,50

Dauerkarte Mitglieder pro Saison                              20,-

Rentner, Schüler,

Studenten, Schwerbehinderte                                      1,-

Dauerkarte verbilligter Preis

(außer Mitglieder) pro Saison                                      13,-

Schiedsrichter u. SR-Beobachter

mit gültigem Ausweis                                                     0,-

Bezirks- u. Verbandsfunktionäre                                    0,-

 

 4.  Richtlinien für außerordentliche Ausgaben

      Genehmigung durch 1. Vorsitzenden allein         bis         500,-

            Genehmigung durch 1. Vorsitzenden

            zusammen mit Leiter Finanzen                            bis      2.000,-

            Genehmigung durch Vorstand                            bis      5.000,-

            Genehmigung durch Vereinsausschuss              bis   10.000,-

            Genehmigung durch Mitgliederversammlung    über    10.000,-

            (lt. Satzung)                                                          

 

 

5.  Richtlinien für Beschaffung von Sportkleidung und  -geräten

Die Anschaffung und Ausführung der Sportkleidung und -geräte sind vom Vorstand zu genehmigen.

Die Grundfarben „lila - weiß“ für die Sportkleidung sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.
 


6.  Richtlinien für Geld- und Sachwertsammlungen

Alle Geld- und Sachwertsammlungen müssen vorher vom Vorstand genehmigt werden, ebenso Anträge auf Zuschüsse. 


7.  Ehrenrichtlinien

            Dem Verein stehen folgende Ehrungsmöglichkeiten zur Verfügung:

           

            Silberne Ehrennadel

            Goldene Ehrennadel

            Ehrenmitgliedschaft

 

Ehrungen an Mitglieder können nur in dieser Reihenfolge ausgesprochen werden.

 

 7.1  Die silberne Ehrennadel  wird verliehen:

        a) Für 20-jährige Mitgliedschaft, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt

            abgezogen werden.

       b) Für 300 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt, wobei

           Jugend- und AH – Spiele nicht angerechnet werden.

       c) Für 300 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.

 

7.2  Die goldene Ehrennadel wird verliehen:

       a) Für 40 -jährige Mitgliedschaft,

           wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.

       b) An Mitglieder, die mindestens 20 Jahre Träger der silbernen Ehrennadel         

           sind, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.

       c) Für 600 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt,

           wobei Jugend- und AH - Spiele nicht angerechnet werden.

       d) Für 600 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.

 

7.3  Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:

       a) Für 50 - jährige Mitgliedschaft,

           wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.

       b) An Mitglieder, die mindestens 10 Jahre Träger der goldenen Ehrennadel

            sind,

            wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.

       c) An Träger der goldenen Ehrennadel, die das 75. Lebensjahr erreicht

           haben.

 

       Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag und vom Eintrittspreis sportlicher

       Veranstaltungen befreit, bei denen der FV Altenstadt alleiniger Veranstalter

       ist.

 

7.4  Für besondere Verdienste

       um den Fußballverein Altenstadt können Ehrungen verliehen werden, wenn

       auch die unter 7; 7.1; 7.2 und 7.3 angegebenen Bedingungen noch nicht

       erfüllt sind.

       Auch an Nichtmitglieder können diese Ehrungen ausgesprochen werden.

 

Über Ehrungen, die unter 7.1; 7.2 und 7.3 angegeben sind, entscheidet der Vorstand, unter 7.4 der Vereinsausschuss.

  

8.  Richtlinien für Geburtstagsehrung

    Zum  50. und 65. Geburtstag eines jeden Mitgliedes wird eine Glückwunschkarte zugestellt.

        Zum 60. Geburtstag wird jedes Mitglied von einer Delegation des FV Altenstadt besucht. Dabei wird       eine  FVA-Ehrenuhr oder ein Geschenkkorb und eine Glückwunschkarte überreicht.       

            Ab dem 70: Geburtstag wird jedes Mitglied alle 5 Jahre von einer Delegation des FV Altenstadt besucht und ein geeignetes Präsent mit Glückwunschkarte überreicht.

            Geschenke dürfen einen Wert von € 40;- nicht übersteigen.



9.  Richtlinien für Totenehrung

       Verstorbene Vereinsmitglieder werden auf folgende Art geehrt:

              Niederlegung von Kranz oder Gebinde (Kosten max. € 40,-) durch                         

              den 1.Vorsitzenden oder beauftragten Personen.

           

 
Diese "Beitragsordnung und Richtlinien" kann vom Vorstand mit Billigung des Vereinsausschusses nach Bedarf ergänzt und erweitert werden.

 

Diese „Beitragsordnung und Richtlinien“ wurde bei der Mitgliederversammlung am 20.03.09 geändert (neue Beiträge, sh. Pkt.1).

Die „Beitragsordnung und Richtlinien“ wurde bei der Vorstandssitzung am 02.05.2011 geändert.

 

 

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